AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma univ Systemtechnik GmbH, Gewerbestraße 8, D-01683 Nossen
1. Allgemeines
Lieferungen erfolgen nur zu unseren nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch soweit bei ständigen Geschäftsbeziehungen später eine Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgt. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden haben für uns keine Gültigkeit.

2. Angebot und Preise
Unser Angebot ist bis zur Annahme widerruflich. Unsere Preise verstehen sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr zuzüglich Umsatzsteuer, darüber hinaus im Geschäftsverkehr ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht und Transportversicherung.

3. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind entsprechend Zahlungsvereinbarung zu bezahlen. Bei Neu- und Privatkunden gilt in der Regel Barzahlung bei Abholung oder Vorkasse.
Ist unser Kunde Kaufmann und gehört sein Auftrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so gerät er auch ohne Mahnung in Verzug; ihm gegenüber werden Verzugszinsen von monatlich 3 % in Rechnung gestellt.
Sie sind höher anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit höherem Zinssatz nachweisen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen mit Gegenansprüchen aufzurechnen, soweit dieses nicht ausdrücklich von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Entsprechendes gilt im kaufmännischen Verkehr für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes.

4. Eigentumsvorbehalt
Im kaufmännischen Verkehr bleibt in unserem Eigentum stehende, gelieferte Ware bis zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Wegen unserer Forderungen aus den durchgeführten Arbeiten und sonstigen Leistungen steht uns ein Pfandrecht an den aufgrund des Vertrages in unseren Besitz gelangten Gegenstände des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem beschichteten Gegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Versand
Der Versand erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Kunden.

6. Lieferzeit
Verbindliche Lieferfristen bzw. Liefertermine müssen ausdrücklich vereinbart bzw. von uns bestätigt werden. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, bezeichnen  vereinbarte bzw. bestätigte Liefertermine- oder –fristen das Versanddatum. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Betriebsstörungen, die unverschuldet und unvorhersehbar sind (Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskämpfe und andere Ereignisse höherer Gewalt), soweit die Störung nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dauern Betriebsstörungen länger als drei Monate, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Teillieferungen sind zulässig.


7. Gewährleistung und Abnahme

Der Kunde ist zur Abnahme der Werkleistung verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist. Etwaige Mängel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Erweist sich die durchgeführte Arbeit als nicht vertragsgemäß, so sind wir zur Beseitigung des Mangels auf unsere Kosten verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der ihm zuzurechnen ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern, wenn wir unsere Pflicht zur Beseitigung des Mangels ausdrücklich anerkennen. Verzögert sich die Abnahme ohne unser Verschulden, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwei Wochen seit Anzeige der Beendigung der Arbeiten als erfolgt Lassen wir eine uns gestellte Nachfrist für die Mängelbeseitigung durch unser Verschulden fruchtlos  verstreichen, so hat der Kunde ein Minderungsrecht. Das Minderungsrecht besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Mängelbeseitigung. Nur wenn die Arbeiten trotz der Minderung für den Besteller nachweisbar ohne Interesse sind, kann der Besteller nach Ankündigung den Vertrag rückgängig machen. Eine Gewähr für bestimmte Eigenschaften, insbesondere dafür, daß die gelieferte Ware für die Zwecke des Kunden geeignet ist, wird nur übernommen, wenn und soweit ein ausdrückliche schriftliche Zusicherung dieser Eigenschaften erfolgt ist. Das Recht des Kunden, den Mangel gelten zu machen, verjährt in sechs Monaten vom Zeitpunkt der Abnahme. Nach Ablauf von sechs Monaten ab Abnahme erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche. Die Frist für die Mängelhaftung wird um die Dauer der Nachbesserungsarbeiten verlängert

8. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden aus Vertrag, Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind, auch hinsichtlich Folgeschäden, ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nachgewiesen wird. Eine Haftung für vertragsuntypische und daher praktisch nicht vorhersehbare Schäden wird ausgeschlossen. Unberührt bleibt unsere Haftung für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz  sowie für zugesicherte Eigenschaften.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist für beide Vertragsteile Nossen. Soweit unsere Kunden Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird Nossen als Gerichtsstand vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt, Ansprüche an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand geltend zu machen. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.

10. Schriftform, Unwirksamkeitsklausel
Weitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen und mündliche Zusagen nicht abgegeben. Sollten einzelne Teile dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder durch einzelvertragliche Vereinbarungen ersetzt werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

 
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